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Definition von Sehschädigung

Die gesetzliche Definition von Sehschädigung - der Oberbegriff für Blindheit und Sehbehinderung - erfolgt in Deutschland nach den Bestimmungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Diese augenärztliche Einteilung bezieht sich auf die Messung der Fernsehschärfe.
 

Definition Blind
Definition Sehbehinderung
Hochgradig Sehbehindert
Sehbehinderung
Kennzeichen einer Sehschädigung

 

 Definition Blind

Als blind gilt, dessen Sehleistung unter 1/50 (2%) der Norm liegt. Das heißt, dass bei einem blinden Menschen theoretisch noch ein Sehrest vorhanden sein kann. Meist beschränkt sich dieser auf Hell-/Dunkelwahrnehmung.

1. deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt. Voraussetzungen nach Nr. 2 sind in der Regel als erfüllt anzusehen, wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge
2.1. nicht mehr als 1/35 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 30 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
2.2. nicht mehr als 1/20 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 15 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
2.3. nicht mehr als 1/10 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 10 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
2.4. mehr als 1/10 bis zur vollen Sehschärfe beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 5 Grad oder weiter eingeschränkt ist.  

 

 

 

 

 

 

 

 

Definition Sehbehinderung

Der Begriff "Sehbehinderung" bezieht sich auf ein beeinträchtigtes Sehvermögen, das auf eine verminderte Sehschärfe und/oder ein reduziertes Gesichtsfeld zurückzuführen ist. Außerdem können zusätzliche Probleme wie z.B. erhöhte Blendempfindlichkeit oder Anomalien der Farbewahrnehmung auftreten. Der Verlust des Sehvermögens kann das Sehzentrum, periphere Felder oder nur bestimmte Teile der peripheren Felder des Gesichtsfelds in einem oder beiden Augen betreffen. Man unterscheidet zwischen korrigierbaren und nicht korrigierbaren Sehbeeinträchtigungen. Die korrigierbaren wie z.B. die Weitsichtigkeit und Kurzsichtigkeit, lassen sich weitgehend mit einer Brille oder mit Kontaktlinsen beheben. Die nichtkorrigierbaren Seheinschränkungen sind häufig angeboren bzw. durch eine Erkrankung oder einen Unfall erworben. Sie betreffen Störungen im Bereich des Sehnervs, der Netzhaut, der Linse oder der Hornhaut.
 

Hochgradig Sehbehindert

Als hochgradig sehbehindert gilt, wer eine Herabsetzung auf 1/20 (5%) bis 1/50 (2%) der Norm (100%) aufweist. Diese Werte können mit einer Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr verbessert werden.
 

Sehbehinderung

 Als sehbehindert gilt, dessen Sehschärfe trotz Korrektur in der Ferne und/oder in der Nähe auf 1/3 (30%) bis 1/20 (5%) der Norm (100%) herabgesetzt ist.
 

Kennzeichen einer Sehschädigung

  • Äußerungen über Sehbeschwerden, z.B. verschwommenes, unscharfes Sehen, Schwierigkeiten beim Sehen in die Ferne (an die Wandtafel), beim Beobachten von Versuchen, beim Lesen kleinerer Drucke
  • Organauffälligkeiten wie Augenzittern, Augenrollen, Schielen
  • Scheinbares Vorbeisehen an einem fixierten Objekt, keinen Blickkontakt aufnehmen können, verschlafener Blick
  • Anstoßen, Stolpern, Danebengreifen, Fehltritte beim Treppensteigen
  • mit der Nase lesen, schiefe Kopfhaltung beim Sehen, Gebrauch nur eines Auges, Blinzeln
  • erhöhte Blendempfindlichkeit, Lichtscheu oder Wunsch nach mehr Licht
  • häufiges Augenreiben, Rötung oder Tränen der Augen
  • Kopfschmerzen oder schnelle Ermüdung bei Aufgaben, die Anforderungen an das Sehen stellen auffallend schlechte Handschrift oder auffällige Veränderungen der Handschrift

 

  

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

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